Viele neue Gartenbesitzer sind sich im Umgang mit Heckenpflanzen häufig unsicher. Daher machen sie oft den Fehler, die damit verbundenen Arbeiten, z.B. das Hecke schneiden, immer wieder aufzuschieben. Das kann schnell zu Problemen führen, etwa zum Verkahlen des Innenraums der Hecke. Sich anschließende Reparaturarbeiten sind dann meistens mit einem sehr großen Aufwand verbunden. Daher ist es sinnvoll, Heckenpflanzen gleich von Anfang an und in regelmäßigen Abständen zu pflegen.
Beispielsweise solltet Ihr sogenannte Ausbesserungsarbeiten mindestens ein bis zweimal im Jahr durchführen. Eine gepflegte und gut geschnittene Hecke kann zu einem dichten Blickschutz heranwachsen und trägt dann in der Regel auch mehr Blätter, Nadeln und gegebenenfalls Blüten. Im Folgenden findet Ihr 5 Tipps, die Euch das Schneiden und Pflegen Eurer Hecken erleichtern sollten.
1. Die geeignete Schnittform mit Bedacht auswählen
Trapezform: In dem meisten Fällen ist das Trapezprofil die ideale Form für Eure Hecke. Ein Trapez verfügt über eine Breite Basis und gleichzeitig schmale Schultern. Auf die Pflanze übertragen bedeutet das, dass die Krone schmaler ist als der Rumpf. Durch einen solchen Heckenschnitt stellt Ihr sicher, dass auch ausreichend viel Sonnenlicht an die unteren Äste gelangt. Somit schützt Ihr den Fuß der Hecke bzw. das dort ansässige Geäst vor Verkahlung geschützt.
Kastenform: Wem die Trapezform zu aufwendig ist, der kann sich beim Heckenschnitt auch an die einfachere Kastenform halten. Bei der Wahl dieser Schnittvariante kommt es allerdings in der Regel zu Verkahlungen am Fuß und sehr wahrscheinlich auch innerhalb der Hecke. Bestimmte Gehölze, die nur wenig Licht benötigen, um sich gut zu entwickeln, z.B. die Eibe, können diesen Heckenschnitt dennoch tragen.
2. Wann solltet Ihr die Hecken schneiden?
Wintergrüne und sommergrüne Hecken: Wintergrüne Hecken, wie z.B. die Ölweide oder der Liguster, ebenso wie sommergrüne Hecken, wie z.B. die rote Heckenberberitze, erhalten ihren Hauptschnitt bestenfalls im Winter. Da die Hecken während des Winters nicht wachsen, können sie in diesem Zeitraum sehr gut in die gewünschte Form gebracht werden. Idealerweise liegt der Temperaturdurchschnitt bei der Heckenpflege über 5° Celsius. Viele Gärtner setzen auf einen Rückschnitt im Monat Februar. Die Hecke sieht anschließend für drei bis vier Monate frisch geschnitten aus. Der zweite Heckenschnitt wird dann gegen Ende Juni durchgeführt. Hier sollte, wie bereits anfangs erwähnt, lediglich ein Pflegeschnitt erfolgen.
Frühlingsblühende Hecken: Ab wann darf man frühlingsblühende Hecken schneiden? Pflanzen, die im Frühling erblühen, wie z.B. die Forsythie oder die Blut-Johannisbeere, sollten Ihren Rückschnitt erst sehr viel später als im Februar erhalten. Zum ersten Mal scheidet Ihr die Hecken am besten, sobald die Blütenpracht am verwelken ist. Den nächste Heckenschnitt solltet Ihr dann in der Zeit um den Johannistag am 24. Juni durchführen. Frühlingsblühende Hecken sind in aller Regel pflegeleicht. Bei vielen Arten reicht es auch aus, diese lediglich einmal im Jahr wieder etwas in Form zu bringen.
Falls Ihr Euch gerade überlegt, eine oder mehrere Hecken zu pflanzen, aber noch nicht wisst, welche Heckenart am besten zu Eurem Garten passt: Hier findet Ihr vier bekannte und bei den deutschen Heim- und Hobbygärtnern sehr beliebte Heckenpflanzen im Porträt. Falls Ihr über die Anschaffung von fertigen Heckenelementen nachdenkt, bietet sich ebenso ein Blick in den von uns publizierten Magazinartikel an.
3. Die Hecke schneiden – und zwar richtig
Zur Sicherstellung eines geraden Heckenschnitts bietet es sich an, eine sogenannte Richtschnur, die beim Heckenschnitt dann als optische Hilfestellung und Orientierungspunkt dient, einzusetzen. Für eine ideale Ausrichtung solltet Ihr die Schnur allerdings nicht einfach an den Enden der Hecke anbringen. Besser ist es, sie zwischen zwei Pfosten oder Stäben, die Ihr vorab in den Boden steckt, zu spannen. So könnt Ihr dann leicht die gewünschte Schnitthöhe festlegen. Ebenso kann die Richtschnur als Orientierung beim Zuschneiden der Flanken verwendet werden. Wer ganz akkurat arbeiten möchte, dem empfehlen wir bei der Anbringung von Pfosten und Schnur eine Wasserwage zur Hilfe zu nehmen. Der Heckenschnitt sollte mit dem Absetzen der Krone beginnen. Anschließend erfolgt die Bearbeitung der Seiten.
4. Die passende Ausrüstung einsetzen
Heckenschere: Um effizient arbeiten zu können, ist eine entsprechende Ausrüstung notwendig. Am wichtigsten ist hierbei die Heckenschere selbst. Unserer Meinung nach sollte diese auf alle Fälle kabellos sein. Zum einen können die Kabel elektrischer Heckenscheren gefährliche Stolperfallen bilden. Zum anderen besteht die Gefahr, das Kabel während des Schneidens der Hecke zu durchtrennen. Da Benzinbetriebene Gartengeräte für uns per se keine Alternative sind, z.B. aufgrund des durch sie entstehenden Lärms, stellen für uns Heckenscheren auf Akkubasis die verbleibende Option dar. Einen Überblick der unserer Meinung nach besten Batteriebetriebenen Geräte im 18- und 36-Volt Segment findet Ihr in unserem diesjährigen Akku-Heckenschere Testbericht.
Schutzkleidung: Neben der Auswahl der passenden Heckenschere ist es wichtig, die richtige Schutzkleidung zu tragen, insbesondere um Verletzungen vorzubeugen. Hierzu gehören z.B. feste Gartenhandschuhe, stabiles Schuhwerke, ein Gehörschutz, eine Schutzbrille und ggf. auch einen angemessenen Kopfschutz.
5. Beim Heckenschnitt stets die Gesetze beachten
Bundesnaturschutzgesetz
In § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist festgelegt, wann Ihr Eure Hecke schneiden dürft und wann nicht. Ein Rückschnitt ist ausschließlich in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar erlaubt. Außerhalb dieses Zeitraums ist das Hecke schneiden verboten, um die Lebensstätten von wild lebenden Tieren, z.B. Vögeln, zu schützen. In den Monaten März bis September sind Pflege- und Formschnitte grundsätzlich erlaubt, doch auch hier müsst Ihr darauf achten, dass keine nistenden Vögel Eure Hecke bewohnen. Bei neugepflanzten Büschen und Sträuchern muss die Brutzeit von Vögeln logischerweise nicht berücksichtigt werden, da die Tiere noch keine Chance hatten, in die Hecke einzuziehen.
Verkehrssicherungspflicht
Die Verkehrssicherungspflicht ist eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen. Die Unterlassung der Verkehrssicherungspflicht kann zu Schadensersatzansprüchen nach den §§ 823 ff. BGB führen. Grundstückseigentümer müssen daher ihre Hecken, die in Straßen und Gehwege hineinragen, regelmäßig zurückschneiden. Sollte eine Hecke beispielsweise Straßenlaternen oder Verkehrszeichen zuwuchern oder die sichere Benutzung des Gehweges beeinträchtigen, muss gehandelt werden. In diesem Fall ist dann in der Regel auch in den Monaten März bis September das Hecke schneiden erlaubt. Wer ganz sichergehen möchte, sollte die zuständige Naturschutzbehörde informieren und vor dem Heckenschnitt eine entsprechende Genehmigung beantragen.
Grenz- und Nachbarschaftsrecht sowie Mietrecht
Außerdem müssen die Grenz- und Nachbarschaftsrechte beachtet werden. In diesem Kontext werden nämlich u.a. die Grenzabstände von Hecken zum Nachbargrundstück festgelegt. Werden diese unterschritten, kann der Nachbar einen Rückschnitt verlangen und dieses Recht auch einklagen. Da die entsprechenden Gesetze von den Bundesländern individuell festgelegt werden, kann bzgl. des minimal möglichen Abstandes keine pauschale Aussage getroffen werden. Der Grenzabstand beträgt z.B. in Baden-Württemberg für Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m einen halben Meter. In Bayern gilt der minimale Abstand von 50 cm für bis zu 2 m große Hecken. Bei größeren Hecken liegt der Grenzabstand in Bayern dann bei mindestens 2 m. In NRW muss für Hecken bis zu 2 m Höhe ebenso ein Abstand von 50 cm eingehalten werden. Bei Hecken über 2 m Höhe wurde in NRW der Abstand auf 1 m festgelegt.
Solltet Ihr Vermieter oder Mieter eines Hauses bzw. einer Wohnung mit Garten sein, solltet Ihr im Mietvertrag überprüfen, ob sich dort eine Regelung zum Thema Gartenpflege festgelegt wurde. Muss der Mieter laut Vertrag Gartenarbeiten übernehmen, so handelt es sich dabei normalerweise um einfache Arbeiten, für die keine Fachkenntnisse benötigt werden, wie z.B. Rasen mähen. Das Schneiden der Hecke gehört in der Regel nicht dazu und ist damit Aufgabe des Vermieters. Wie bereits anfangs erwähnt, sollten beide Parteien den Mietvertrag betrachten, um auf der sicheren Seite zu sein.
Lärmschutzverordnung
Zu guter Letzt muss bei der Anwendung motorbetriebener Geräte die seit dem Jahr 2002 bundesweit bestehende Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung berücksichtigt werden. Durch sie wird festgelegt, wann das Hecke schneiden erlaubt und in welchen Zeiträumen ein Heckenschnitt verboten ist. Weiterführende Informationen zu den Themen Gartenarbeit und Lärmschutz findet Ihr in unserem Artikel Lärmbelästigung durch Rasenmäher & Co..