Bei vielen Gartenliebhabern kommt im Laufe der Jahre eine beträchtliche Sammlung an hochwertigen Gartengeräten zusammen. Mähroboter, Rasenmäher, Freischneider, Heckenschere, Motorsäge und was das Gärtnerherz sonst noch begehrt. Hierfür kommen schnell ein- bis dreitausend Euro zusammen. Daher entschließen sich viele Hobbygärtner dazu, Ihre Gartengeräte zu versichern. In diesem Artikel erfahrt Ihr alles über die entsprechenden Geräteversicherungen und worauf Ihr bei der Auswahl achten solltet.
Euer Gartengerätesortiment, insbesondere die teureren Applikationen wie Rasenmäher, Mähroboter und Motorsägen – alles Wertsachen, die Einbrecher anlocken könnten. Allerdings kann Euch nicht nur ein Diebstahl teuer zu stehen kommen. Die Gartengeräte können nämlich auch durch „normale“ Schäden, wie z.B. Sturzschäden, Überspannungsschäden, Schäden durch Vandalismus sowie Schäden durch fehlerhafte Bedienung, einen Wertverlust erleiden. Gegen all diese Gefahren könnt Ihr Euch allerdings mit Hilfe einer entsprechenden Gartengeräteversicherung schützen.
Welche Arten von Geräteversicherungen gibt es?
Bei den meisten Hausratversicherungen sind Gartengeräte grundsätzlich mitversichert. Daneben gibt es spezielle Geräteversicherungen, die je nach Anbieter sehr unterschiedliche Konditionen bieten. Für die Smart Garden Applikation des Mähroboters gibt es sogar eine extra “Mähroboter-Versicherung”. In den folgenden Absätzen stellen wir Euch die drei verschiedenen Versicherungsvarianten im Detail vor.
Gartengeräte in der Hausratversicherung
Gartengeräte wie Heckenscheren, Rasentrimmer sowie andere Anwendungen für die Gartenpflege gehören grundsätzlich zum Hausrat und sind daher auch in den meisten Hausratversicherungen mitversichert. Der Versicherungsumfang beschränkt sich hier allerdings meist auf Diebstahl. Und auch hier zahlt der Versicherer nicht in jedem Fall.
Die Versicherung haftet nämlich nur dann, wenn Ihr nachweisen könnt, dass Ihr das Gartengerät zum Zeitpunkt des Diebstahls an einem sicheren Ort aufbewahrt hattet. Nicht bei jeder Hausratversicherung zählt ein abgeschlossener Schuppen oder eine abgeschlossene Garage als sicherer Aufbewahrungsort. Erkundigt Euch bei Vertragsabschluss daher genau, unter welchen Bedingungen die Versicherung Eurer Gartengeräte gilt! Jeder Anbieter entscheidet individuell, was als sicherer Ort für die Aufbewahrung von Gartengeräten zählt. Auf der ganz sicheren Seite seid Ihr in den meisten Fällen nur dann, wenn Ihr Eure Gartengeräte im Haus oder in der Wohnung einschließt. Dies gilt insbesondere bei teuren Geräten, wie z.B. Mähroboter oder batteriebetriebene Rasenmäher.
Dementsprechend sind Gartengeräte auch nicht versichert, wenn Ihr sie in einer Gartenlaube aufbewahrt, auch wenn diese verriegelt ist. Für Gartenlauben können sogar nochmals gesonderte Versicherungen abgeschlossen werden.
Spezielle Gartengeräteversicherung
Versichert Ihr Eure Gartengeräte über die Hausratversicherung, so greift diese lediglich im Falle des Gerätediebstahls, aber nicht bei anderen Schäden, z.B. durch einen Sturz. Für solche Fälle könnt Ihr eine spezielle Geräteversicherung, die je nach Anbieter die weiter unten aufgelisteten Schäden umfasst, abschließen.
- Sturzschäden: Ein Sturzschaden liegt dann vor, wenn das Gartengerät herunterfällt oder von einem fallenden Gegenstand beschädigt wird. Die Geräteversicherung greift, wenn die Applikation als Folge des Sturzes einen technischen Mangel aufweist.
- Schäden durch Flüssigkeit: Kommt ein Gartengerät aus Versehen mit Flüssigkeit in Kontakt, beispielsweise durch ein verschüttetes Glas Cola oder einen Sturz in einen Teich, ist das Gerät oft nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr einsatzfähig. Für einen solchen Fall könnt Ihr Eure Gartengeräte ebenso versichern.
- Überspannungsschäden: Bei einem Kurzschluss kommt es für eine kurze Zeit zu einer Spannungserhöhung im Stromnetz. Wenn zu diesem Zeitpunkt ein Gartengerät zum Laden an der Steckdose angeschlossen ist, kann dies zu Geräteschäden führen, die in der Regel von einer speziellen Gartengeräteversicherung abdeckt werden.
- Fremdschäden: Dein Gartengerät wurde durch Sabotage oder Vandalismus beschädigt? Wenn Deine Versicherung Fremdschäden mit einschließt, genießt Du in diesem Fall Versicherungsschutz. Ob der Schaden komplett versichert ist oder nur zum Teil, hängt allerdings von den Bedingungen ab.
- Bedienungsfehler: Bedienungsfehler können durch Unwissenheit, Ungeschicklichkeit oder aufgrund eines Missverständnisses auftreten. Tritt durch einen Bedienungsfehler ein Schaden am Gartengerät ein, haftet die Geräteversicherung, wenn in der Police Bedienungsfehler aufgeführt werden.
- Diebstahl: Immer wieder werden hochwertige Gartengeräte gestohlen. Der Versicherungsschutz gegen Diebstahl ist in den meisten Hausratversicherungen inbegriffen, wenn die Geräte nach Gebrauch in verschlossenen Räumen aufbewahrt werden. Spezielle Geräteversicherungen beinhalten in aller Regel ebenso einen Schutz gegen Diebstahl unter der Berücksichtigung spezieller Bedingungen der Geräteaufbewahrung.
Versicherung für Mähroboter
Elektrische Mähroboter erledigen das Mähen nach individueller Programmierung eigenständig und in der Regel in Abwesenheit des Besitzers. Wer ist haftbar, wenn der autonome Mäher einen Schaden verursacht? In der Privathaftpflicht- sowie der Hausratversicherung kommen durch die Mähroboter viele Fragen auf. Ein herkömmlicher Rasenmäher wird vom Besitzer selbst gelenkt und geschoben, während der Mähroboter eigenständig arbeitet. Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Besitzer im Falle von durch das Gerät verursachten Schäden haftet, bspw. wenn der Mähroboter über die Gartenbegrenzung hinweg auf die Straße fährt und dadurch einen Unfall verursacht.
Wahrscheinlich greifen die meisten privaten Haftpflichtversicherungen im oben beschriebenen Fall. Wer jedoch auf Nummer sicher gehen will, schließt zusätzlich eine spezielle Geräteversicherung für Mähroboter ab. Einen umfassenden Überblick findet Ihr bspw. auf der Versicherungsvergleichs-Webseite von Honoro.
Fazit
Gartengeräte sind bei den meisten Hausratversicherungen mitversichert, in der Regel beinhalten diese Versicherungen aber lediglich einen Schutz gegen Diebstahl. Daher existieren darüber hinaus spezielle Gartengeräteversicherungen, die zudem gegen Anwendungsschäden, z.B. Defekt durch Überhitzung, schützen. In den meisten Fällen genügen die privaten Haftpficht- sowie Hausratversicherungen zur Absicherung. Spezielle Geräteversicherungen machen insbesondere dann Sinn, wenn sich teurere Gartengeräte, z.B. Mähroboter, im Sortiment befinden.