Ihr habt einen Mähroboter gekauft und hört nach einigen Einsätzen ein schepperndes Geräusch? Ist das nun ein Garantie- oder Gewährleistungsfall? Was gilt, wenn ein bestimmter Schaden oder Mangel nicht in den Garantiebedingungen des Verkäufers oder Händlers aufgelistet ist, er aber ausgerechnet bei Euch auftritt? Gibt es für Akkus auch eine Garantie oder Gewährleistung? Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Gerätegarantie und Gewährleistung? Dieser Beitrag enthält die Antworten auf diese Fragen.
1. Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Garantien beruhen auf Freiwilligkeit, Gewährleistungen sind dagegen durch den Gesetzgeber geregelt und bestehen damit in jedem Fall. Ob ein Verkäufer oder Händler eine Gerätegarantie ausstellt oder nicht, kann er selbst entscheiden. Sobald er eine Garantie ausstellt, haftet er für die Unversehrtheit ebenso wie die korrekte Funktionsweise des gekauften Produkts. Für welche Mängel er haftet, ist in den Garantiebedingungen genannt. Unabhängig davon, ob ein Mangel in den Garantiebedingungen aufgeführt ist, steht Euch in jedem Fall ein Gewährleistungsanspruch für Eure Elektrogeräte zu. Eine Garantie ergänzt auch hier die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
2. Welche gesetzlichen Richtlinien gibt es?
2.1. Gesetzliche Richtlinien für Garantien
In Paragraf 443 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind die Rechte geregelt, die im Garantiefall in Deutschland gelten. Im Schadensfall oder bei Mängeln haftet der Garantiegeber (Verkäufer oder Hersteller) für diejenigen Schäden oder Mängel, die in der Garantieerklärung oder in der einschlägigen Werbung genannt werden. Der Garantiegeber ist verpflichtet, den Kaufpreis zu erstatten oder das Produkt entsprechend nachzubessern. Zusätzlich gilt auch im Garantiefall die gesetzliche Mängelhaftung (Gewährleistung). In Absatz 2 des Paragrafen ist außerdem die Haltbarkeitsgarantie geregelt: Wenn der Garantiegeber in seinen Garantiebedingungen oder in der Werbung eine bestimmt Haltbarkeit seines Produkts garantiert, haftet er bei Nichterfüllung dieser Angaben.
Händlergarantie
Eine Händlergarantie regelt den vertraglichen Anspruch eines Käufers für die Beschaffenheit eines Produkts (oder einer Sache) über einen bestimmten Zeitraum. Um sicherzustellen dass die Garantiezusage nicht erlischt, solltet Ihr Euch mit den Bedienungsvorschriften für Euer Elektrogerät vertraut machen und Euch idealerweise an diese halten.
Herstellergarantie
Die Herstellergarantie gilt nur für Neuprodukte. Sie ist meist weitgehender und mit weniger Einschränkungen versehen als die Händlergarantie. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt für Neuprodukte 24 Monate. Händlergarantie und Herstellergarantie können nebeneinander bestehen. Zusätzlich gilt der gesetzliche Gewährleistungsanspruch.
2.2. Gesetzliche Richtlinien für Gewährleistungen
Die Gewährleistung, auch Mängelhaftung genannt, ist in Paragraf 437 “Rechte des Käufers bei Mängeln” des BGB geregelt. Bei Mängeln kann der Käufer Nacherfüllung verlangen, vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz verlangen. Bei Neuwaren beträgt die gesetzliche Gewährleistung 24 Monate. Tipp: Lest Euch stets die Herstellerbestimmungen durch. Manche Hersteller garantieren nämlich im Einzelfall eine deutlich längere Haltbarkeit ihrer Geräte.
2.3. Gewährleistungsansprüche in Garantiefällen
Eine Garantie schränkt die Gewährleistung bzw. Mängelhaftung nicht ein. Im Garantiefall bleiben die Gewährleistungsansprüche bestehen. Was bedeutet das konkret für Eure Gartengeräte? Garantie oder Gewährleistung in Anspruch nehmen? Ist beispielsweise Euer Akku-Rasenmäher defekt, könnt Ihr selbst entscheiden, ob Ihr Euch im Rahmen des Garantieanspruchs an den Hersteller wendet oder ob Ihr die Gewährleistung des Verkäufers in Anspruch nehmt. Welche Entscheidung hier besser passt, hängt insbesondere von den Garantiebedingungen ab.
3. Gewährleistung und Garantie bei Akku-Gartengeräten
3.1. Überblick
Manche Hersteller von Akku-Gartengeräten locken mit besonders großzügigen Herstellergarantien mit Laufzeiten von 5 oder sogar 10 Jahren für ausgewählte Produkte. Die Untergrenze liegt bei 1- bzw. 2-Jahresgarantien. Für Mähroboter gibt es bspw. im Normalfall eine 2-Jahres-Gerätegarantie. Bei Vorliegen eines Sachmangels gilt auch für Akku-Gartengeräte die gesetzliche Gewährleistung. Bei bekannten Herstellern, wie z.B. Bosch, Einhell oder Gardena, seid Ihr im Garantie- oder Gewährleistungsfall meist gut aufgehoben, denn ein Unternehmen möchte durch kulantes Verhalten gegenüber Kunden seinen guten Ruf bewahren.
3.2. Unterschiede zwischen Garantie/Gewährleistung bei Geräten und Akkus
Die heutzutage in fast allen Akku-Gartengeräten verwendeten Lithium-Ionen Akkus werden als Verschleißteile gesehen, für die Hersteller in der Regel eine Garantie von 6 Monaten geben. Auch für Verschleißteile gilt jedoch eine Gewährleistung von 24 Monaten ab Kaufdatum. Nach deutschem Recht trägt der Käufer nach Ablauf der 6-Monats-Frist die Beweislast. Das heißt, er muss nachweisen, dass ein Sachmangel vorliegt. Auf EU-Ebene gilt diese Umkehr der Beweislast allerdings nicht. Oft ist die Abgrenzung zwischen Mangel und Verschleiß nur schwer möglich. Die Gewährleistung für Akkus ist daher häufiger Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten.
3.3. Verlängerung der Gerätegarantie
Durch eine Garantieverlängerung kann die Gerätegarantie um 1, 2 oder auch 3 Jahre verlängert werden. Der Bereich Gartengeräte wird heftig umworben. Dies betrifft insbesondere die teureren Applikationen Eurer Gartengeräteausstattung, wie z.B. Mähroboter, Rasenmäher oder hochwertige Akku-Heckenscheren. Eine gute Übersicht zu den Möglichkeiten einer Garantieverlängerung findet Ihr z.B. beim Verbraucher-Ratgeber Finanztip.
Viele Verbraucherzentralen raten allerdings von Garantieverlängerungen bei Elektrogeräten eher ab. Sie argumentieren, dass die Geräteversicherungen im Verhältnis zum Kaufpreis im Allgemeinen sehr teuer seien und man die Kosten für die Neuanschaffung eines Geräts immer verschmerzen könnte, falls das Gerät doch einmal kaputt geht. Ob eine Garantieverlängerung für elektrische Gartengeräte Sinn macht, muss jedoch im Einzelfall entschieden werden. Beachtet beim Abschluss einer Garantieverlängerung die im Vertrag vereinbarten Schadensfälle. Nur in diesen Fällen erhaltet Ihr Schadensersatz. Zu den Schadensfällen zählen in der Regel Bedienfehler, Fall- und Sturzschäden, Schäden durch Flüssigkeit sowie Diebstahl.