Sobald die ersten Sonnenstrahlen wärmen, kommt Leben in den Garten. Es wird gemäht, getrimmt oder gehäckselt. Ist das Brummen von Rasenmäher, Motorsäge und Heckenschere für den Hobbygärtner Musik in den Ohren, nennt der Nachbar es meist schlicht Lärmbelästigung. So mancher Streit entbrennt im Frühjahr mit dem Nachbarn, wenn laute Motorgeräte zum Einsatz kommen. Da stellt sich die Frage: Dürfen wir motorbetrieben Geräte nutzen wann wir wollen oder haben wir uns beispielsweise beim Rasen mähen an gesetzliche Ruhezeiten zu halten?
Damit es im Frühling oder Sommer nicht zum Nachbarschaftsstreit kommt, haben wir uns für Euch schlau gemacht. Zunächst erklären wir Euch, was Lärm überhaupt ist, wie er gemessen wird und was das im Kontext von motorisierten Gartengeräten bedeutet. Danach erhaltet Ihr Informationen zur aktuellen Gesetzeslage. Ihr erfahrt was der Gesetzgeber grundsätzlich sagt, welche Ruhezeiten Ihr unter der Woche einhalten müsst, welche Regelungen es für den Sonntag gibt und mit welchen möglichen Strafen im Falle eines Gesetzesbruchs zu rechnen ist. Wir gehen dabei auch auf das Thema Konfliktvermeidung ein. Darüber hinaus klären wir Euch in diesem Bericht über die gesundheitlichen Aspekte im Kontext Lärm auf und zeigen Euch welche Auswirkungen Lärm auf die Gesundheit haben kann. Außerdem empfehlen wir Euch Maßnahmen zur Lärmreduktion.
1. Einführung in das Thema Lärmbelästigung
Was ist Lärm?
Der Begriff „Lärm“ umfasst alle unwillkommenen Geräusche, die von Menschen als störend oder lästig wahrgenommen werden und unter Umständen sogar gesundheitsschädlich sind. Relevant ist nicht nur die Lautstärke, sondern auch die Art und Dauer des Geräuschs ebenso wie das subjektive Empfinden, das sich von Person zu Person unterscheidet. Das subjektive Lärmempfinden ist von der individuellen Wahrnehmung eines bestimmten Menschen abhängig und basiert auf einer Reihe verschiedener Faktoren, wie z.B. der Empfindlichkeit des Hörens. Dahingegen ist der objektive Lärm messbar und existiert unabhängig von der Wahrnehmung einer bestimmten Person.
Wie wird Lärm gemessen?
Die Emission von Lärm wird mit sogenannten Schallpegelmessgeräten gemessen. Dabei wird zwischen den beiden Kenngrößen Schallleistungspegel und Schalldruckpegel unterschieden.
- Der Schalldruckpegel ist eine rein gerätebezogene Kenngröße zur Geräuschemission. Er beschreibt die direkte Geräuschabstrahlung eines Gerätes pro Sekunde ohne die äußeren Bedingungen mit einzubeziehen.
- Der Schallleistungspegel ist die aussagekräftigere Kenngröße zur Geräuschemission. Er beschreibt die durch Luftschall in die Umgebung übertragenen Geräusche eines Gerätes pro Sekunde. Also die vom Menschen wahrgenommene Lautstärke. Zum Beispiel: Ein Staubsauger hört sich bei gleicher Saugstufe in einem leeren Zimmer lauter an als in einem möblierten Raum.
Als Maßeinheit für beide Pegel gilt das Dezibel (dB). Neben dB tauchen noch die Buchstaben A oder C auf. Dabei handelt es sich um sogenannte frequenzbewertete Schalldruckpegel. Ob dB(A) oder dB(C), wichtig ist im Kontext Lärmschutz, dass eine kleine Dezibel-Zahl besser als eine hohe Zahl ist! Schon eine Zunahme um 10 dB(A) wird von uns als eine Verdoppelung der Lautstärke wahrgenommen und gefährdet das Gehör um das 10-fache. Selbst eine Verringerung um 5 dB(A) macht sich durch eine geringere Lärmbelästigung bemerkbar. Laut Experten ist eine Dauerbeschallung ab einem Schalldruckpegel von 80 dB(A) schädigend für das menschliche Gehör. Hier findet Ihr weitere Informationen zum Thema Lärm, bereitgestellt vom Umweltbundesamt.
Lärm durch motorisierte Gartengeräte
Motorisierte Gartengeräte wie Rasenmäher, Heckenscheren oder Laubbläser erleichtern die Gartenarbeit ungemein. Doch ihr Nachteil: Sie machen Lärm. Wie laut die Geräte sind, muss der Hersteller schriftlich deklarieren. Angaben zur Geräuschemission findet Ihr normalerweise in der Betriebsanleitung und in den Verkaufsprospekten unter den technischen Daten. In der Regel wird sowohl der gemessene Schalldruckpegel als auch Schallleistungspegel angegeben. Die Lärmemission von Gartengeräten hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. die Art des Geräts und dessen Motorleistung. Besonders wichtig ist, ob es sich um ein Benzingerät oder ein Akkugerät handelt, da Akkugeräte in der Regel viel leiser sind als die klassischen Benziner.
2. Gesetzeslage zur Anwendung von Gartengeräten
Nutzungszeiten und Grenzwerte
In der seit 2002 bestehenden bundesweiten Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) ist festgelegt, zu welcher Uhrzeit in Wohngebieten motorbetriebene Gartengeräte genutzt werden können.
Im Kontext der Nutzungszeiten gilt im Allgemeinen: Montags bis Samstags von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr sind Gartenarbeiten mit motorbetriebenen Geräten grundsätzlich erlaubt. Gibt es eigentlich auch an einem Feiertag oder Sonntag eine Uhrzeit, zu der man den Rasen mähen oder die Hecke schneiden darf? Hier ist die Antwort des Gesetzgebers ein klares nein. Das Rasen mähen bzw. Hecke schneiden ist Sonntags und an Feiertagen ebenso wie unter der Woche während der Nachtruhe von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr untersagt. Dies gilt nicht nur für den Einsatz von Rasenmäher und Heckenschere, sondern auch für alle anderen motorbetriebenen Gartengeräte, wie Rasentrimmer, Laubbläser, Laubsauger & Co.
Grenzwerte wurden in der 32. BImSchV für motorbetriebene Gartengeräte nicht festgelegt. Die folgende Tabelle bietet aber einen Überblick von allgemeinen Angaben, die als Orientierung dienen können.
Gartengerät | Grenzwert (Schallleistungspegel) |
---|---|
Rasenmäher | 90-96 db(A) |
Rasentrimmer/ Freischneider | 90-99 db(A) |
Laubbläser/ Laubsauger | 100-105 db(A) |
Heckenscheren | 94-100 db(A) |
Motorsägen | 105-110 db(A) |
Regionale Unterschiede zwischen Bundesländern und Kommunen
Diese bundesweiten Vorschriften zum Thema Lärmbelästigung können jedoch je nach Bundesland oder Kommune variieren. Denn jede Gemeinde hat ihre eigenen Verordnungen. So gehen die in der Stadt München (Bayern) die festgelegten Ruhezeiten für das Rasen mähen, Hecke schneiden und Laub blasen bspw. weit über die bundesweiten Regelungen hinaus. In München sind motorbetriebene Geräte werktags während der Mittagsruhe von 13.00 bis 15.00 Uhr nämlich grundsätzlich nicht erlaubt. Die Stadt Hamburg hat eine gesonderte Regelung für die Nutzung von Laubbläsern und Laubsaugern ins Leben gerufen. Die Anwendung der motorbetriebene Reinigungsgeräte ist in reinen Wohngebieten lediglich von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 12.00 Uhr und 13.00 und 15.00 Uhr gestattet. Weiterhin gibt es in Berlin und Stuttgart Sonderregelungen. Berlin folgt zwar grundsätzlich der bundesweiten Gesetzgebung, sieht aber für einige Bezirke, bspw. Pankow, zusätzliche Ruhezeiten von 13.00 bis 15.00 Uhr vor. In Stuttgart (Baden-Württemberg) sind motorbetrieben Geräte zwischen 13.00 und 15.00 Uhr ebenso untersagt.
Am besten ist es, sich vor der Nutzung von motorbetriebenen Geräte über die lokalen Regelungen zur Lärmbelästigung zu informieren, um ein harmonisches Zusammenleben in der Nachbarschaft zu gewährleisten. In der Regel erhaltet Ihr vom Ordnungsamt Auskunft über die geltenden Vorschriften.
Konflikte wegen Lärmbelästigung durch Gartengeräte vermeiden
Klar, wer nicht dazu kommt, den reizt es natürlich, den Rasen Sonntags zu mähen oder die Gartenarbeiten am Abend zu erledigen. Mit mechanischen Gerätschaften ist dies auch gar kein Problem, durch sie ist Lärmschutz garantiert. Doch wollt Ihr z.B. mit einem Rasenmäher oder einem Rasentrimmer arbeiten, solltet Ihr an Sonn- und Feiertagen sowie während der Nachtruhe mit Rücksicht auf Eure Nachbarn die Finger von den Geräten lassen. Außerdem solltet Ihr mögliche regionale oder lokale Regelungen berücksichtigen. Wenn Ihr das nicht macht, riskiert Ihr, dass Euer Nachbar Euch wegen Lärmbelästigung anzeigt, was wiederum zu einem saftigen Bußgeld von bis zu 5.000 Euro führen kann. Dies ist im Paragraph 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten („Unzulässiger Lärm“) festgelegt.
Weiterhin empfehlen wir Euch zur Vermeidung von Streitigkeiten mit Eurem Nachbarn klar zu kommunizieren und auf dessen Bedürfnisse zu achten. So solltet Ihr ihn unserer Meinung nach frühzeitig über geplante Gartenarbeiten, die unter Umständen Lärm verursachen, informieren. Besondere Rücksicht solltet Ihr vor allem dann nehmen, wenn Eure Nachbarn kleine Kinder, ältere oder kranke Menschen im Haushalt haben.
3. Macht Lärm uns eigentlich krank?
Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit
Die Auswirkungen von Lärm werden in Hauptkategorien unterteilt: aurale und extra-aurale Auswirkungen. In den folgenden Abschnitten werden die beiden Begriffe eingeführt.
- Aurale Lärmwirkung: Ist das Gehör direkt durch zu geringen Lärmschutz betroffen, sprechen Experten von auraler Lärmwirkung. Langandauernde Lärmbelästigung oder sehr laute Lärmspitzen schädigen nachhaltig das Gehör. Diese Schädigung äußert sich in vorübergehender Schwerhörigkeit oder anhaltendem Pfeifen (Tinnitus).
- Extra-aurale Lärmwirkung: Sie betrifft nicht direkt das Gehör, sondern belastet die Psyche und löst Stress aus. Die Ausschüttung von Stresshormonen kann sich negativ auf das Herzkreislaufsystem auswirken und körperliche Schäden bewirken. Langfristiger Lärmstress kann darüber hinaus zu Depressionen und Burnout führen.
Menschen, die über einen langen Zeitraum hohen Lärmbelastungen ausgesetzt sind, z.B. Bau- bzw. Straßenarbeiter ebenso wie Flughafenpersonal, sind besonders gefährdet. Hochwertige Informationen zum Thema Lärmbelästigung, der Wirkung von Lärm auf das Gehör sowie die Gesundheit und Leistung findet Ihr z.B. in einer Publikation der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Aber nicht nur schnelle Autos und Flugzeuge, sondern auch laute Gartengeräte wie Rasenmäher, Motorsägen oder Laubbläser, führen zu erhöhtem Lärmstress und haben langfristig negative Auswirkungen auf die Gesundheit. Daher ist es wichtig, im eigenen Garten Maßnahmen zur Lärmreduzierung bzw. zum Lärmschutz zu ergreifen. Im nächsten Unterkapitel gehen wir darauf ein.
Empfehlungen zur Lärmreduzierung im eigenen Garten
Anwender von motorbetriebenen Gartengeräten haben für die Reduktion von Lärm im eigenen Garten mehrere Ansätze. Die wohl am naheliegendste Maßnahme ist der Umstieg auf leisere Gartengeräte. Außerdem empfehlen Mediziner das Tragen eines Gehörschutzes. Darüber hinaus könnt Ihr Schallschutzwände aufstellen und damit zur Lärmreduzierung in Eurem Garten beitragen. In den folgenden Unterkapiteln erläutern wir unsere Empfehlungen.
Umstieg auf leisere Gartengeräte
Die mit Abstand beste Möglichkeit, die Geräuschkulisse im eigenen Garten zu reduzieren, ist der Umstieg von Gartengeräten mit Benzinmotor auf handbetriebene Geräte. Die zweitbeste Möglichkeit ist, Euren Benziner mit einem Akkugerät zu ersetzen, da diese im Allgemeinen viel leiser sind. Am besten informiert Ihr Euch über unabhängige Tests, ob ein Gartengerät wirklich so leise ist wie vom Hersteller deklariert. Auch das Umweltzeichen “Blauer Engel” ist eine Hilfe bei der Kaufentscheidung. Mit dem blauen Engel ausgezeichnete Geräte sind nämlich umweltfreundlicher als vergleichbare, herkömmliche Produkte.
Tragen eines Gehörschutzes
Eine weitere gute Möglichkeit zur Lärmreduzierung in das Tragen eines Gehörschutzes. Durch einen Gehörschutz wird der Schall reflektiert und dadurch die auf das Ohr treffende Schallintensität erheblich reduziert. Dies dient sowohl dem kurzfristigen Lärmschutz als auch der langfristigen Prävention von Gehörschäden. Die sogenannten Gehörschutzmittel gibt es in verschiedenen Ausführungen, z.B. als Einweg-Ohrstöpsel, wiederverwendbare Ohrstöpsel oder auch als sogenannte Ohrenschützer. Wir empfehlen die Anwendung von Ohrenschützern. Auf Amazon findet man ein relativ großes Angebot. Gutes Feedback haben bspw. die Produkte von 3M und Honeywell erhalten.
Installation von Schallmauern
Die dritte Möglichkeit für die Reduktion von Lärm ist die Installation von Schallmauern in Eurem Garten. Auf der einen Seite könnt Ihr Euch für eine natürliche Schallschutzlösung entscheiden und Hecken bzw. Sträucher pflanzen. Besonders gut eignen sich dicht wachsende und ganzjährig belaubte Hecken, wie z.B. der Liguster oder der Kirschlorbeer. Auf der anderen Seite könnt Ihr eine Schallschutzwand bzw. einen Schallschutzzaun aufstellen.