Wann darf man Hecken schneiden?

hecke-schneiden-wann-erlaubt Mit den ersten wärmeren Tagen im Frühjahr erwacht auch der Tatendrang von Gartenliebhabern. Müsste die Hecke nicht dringend mal geschnitten werden? Ja, aber da war doch was mit den gesetzlichen Vorgaben, oder? Ab wann darf man Hecken schneiden? Was darf ich noch nach dem 1. März schneiden? Welche länderspezifischen Regeln muss ich beachten? Und müssen gegebenenfalls weitere gesetzliche Vorgaben berücksichtigt werden? Dieser Magazinbeitrag gibt Euch Antworten auf all diese- und weiere Fragen.

Hecke schneiden verboten – keine radikalen Schnittmaßnahmen vom 1. März bis zum 30. September

Der Grund, warum Sträucher, Bäume und Hecken in Deutschland im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September (Schonzeit) nur noch einen Formschnitt erhalten dürfen, ist der Vogelschutz. Im Bundesnaturschutzgesetz ist festgelegt, dass Bäume im genannten Zeitraum höchstens noch einen Form- oder Pflegeschnitt bekommen dürfen (§39, Abs. 5,2 – BNatSchG). Radikale Schnittmaßnahmen, “auf den Stock setzen” oder das komplette Beseitigen von Bäumen und Sträuchern sind in der Schonzeit verboten. Durch diese Maßnahmen sollen früh brütende Vogelarten geschützt werden. Bei frühlingshaften Temperaturen Anfang März beginnen viele unserer heimischen Vogelarten mit dem Nestbau. Für einige Vögel beginnt sogar schon die Brut- und Setzzeit. Zu den in Hecken nistenden Arten zählen Amseln, Hänflinge, Grünfinken, Hänflingen sowie Mönchs- und Gartengrasmücken.

Bitte beachten: Die Frage ” Ab wann darf man Hecken schneiden” ist nicht nur eine rechtliche Frage. Es sollte im Sinne jedes Gartenbesitzers sein, in der Hecke lebende Tiere zu schützen. Auch beim “schonenden Form- und Pflegeschnitt” solltet ihr nicht gleich mit der Akku-Heckenschere drauf losschneiden. Bitte schaut vorher nach, ob sich bereits Vögel in Euren Hecken eingenistet haben oder andere Kleintiere, wie z.B. Igel, eingezogen sind. In diesem Fall solltet ihr den Heckenschnitt verschieben.

Wie bereits weiter oben geschrieben, sind schonende Form- und Pflegeschnitte, um den Zuwachs von Bäumen und Sträuchern im Zaum zu halten, zum Glück ganzjährig erlaubt, also auch in der Schonzeit. Beim Hecke schneiden geht es ja meist genau um diesen Schnitt, der alles wieder schön in Form bringt und längerfristig für eine dichtere Hecke sorgt. Schnittmaßnahmen, die der Gesunderhaltung der Pflanzen dienen, sind ebenfalls rund ums Jahr erlaubt.

Regelmäßiger Heckenschnitt – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben

Damit Hecken nicht verkahlen und so dicht wie möglich wachsen, müsst Ihr sie regelmäßig schneiden. Bei langsam wachsenden Arten, wie Berberitze und Eibe, genügt ein Heckenschnitt pro Jahr. Wintergrüne Hecken (z.B. Kirschlorbeer, Ölweide und Liguster) und sommergrüne Hecken (z.B. rote Heckenberberitze) schneidet ihr am besten im Winter bei Temperaturen über 5° Celsius zurück.

Im Winter kommt Ihr bei den Schnittmaßnahmen nicht mit gesetzlichen Vorschriften zum Vogelschutz ins Gehege. Außerdem habt Ihr dann auch garantiert keine nistenden Vögel in Eurer Hecke. Der beste Schnittzeitpunkt für naturnahe bzw. frei wachsende Hecken ist ebenfalls der Winter. Die Hecke solltet Ihr an einem frostfreien Tag schneiden. Falls sich frühlingsblühende Arten, wie z.B. Forsythien oder Blut-Johannisbeeren, in der Hecke befinden, schneidet Ihr diese erst nach der Blüte zurück.

Für den Formschnitt im Sommer wird für viele Gehölzarten ein Termin rund um den Johannistag (24. Juni) empfohlen. Bei einigen Heckenpflanzen beginnt dann bereits der zweite Blattaustrieb. Wird die Hecke dann geschnitten, fällt der nachfolgende Zuwachs gering aus und die Hecke behält die gewünschte Form. Der beste Zeitpunkt für den Formschnitt hängt jedoch vom jeweiligen Gehölz ab. So liegt der optimale Schnittzeitpunkt für Hainbuchenhecken beispielsweise deutlich nach dem Johannistag, nämlich erst Ende Juli bis Anfang August. Auch dann ist die Brut- und Setzzeit bei einigen Vogelarten noch nicht zu Ende, weshalb Ihr auch dann vor dem Heckenschnitt zur Sicherheit ein kritisches Auge auf mögliche Heckenbewohner werfen solltet.

Ausnahmen zum Heckenschnitt-Verbot vom 1. März bis zum 30. September

Die Antwort auf die Frage “Wann darf man Hecken schneiden” hängt von den jeweiligen Umständen ab. Es gibt nämlich einige Ausnahmen. So dürft Ihr Hecken und andere Gehölze bspw. im Rahmen genehmigter Baumaßnahmen auch ganzjährig beseitigen. Dies gilt auch für Schnittmaßnahmen, die der allgemeinen Verkehrssicherheit dienen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Hecke nach einem Sturm auf einen Gehweg zu kippen droht. Baumschutzverordnungen und -satzungen der einzelnen Bundesländern regeln darüber hinaus weitere Ausnahmen für den Heckenschnitt. Meist gelten diese Ausnahmen erst ab einem bestimmten Stammumfang.

In Berlin sind beispielsweise im Zeitraum vom 1. März bis 30. September folgende Maßnahmen beim Hecke schneiden erlaubt:

  • Schnittmaßnahmen, die der Pflege und Erhaltung dienen sowie das Entfernen von abgestorbenen oder kranken Trieben.
  • Entfernen von Trieben, die maximal 15 Zentimeter Umfang aufweisen.
  • Triebe, die einen Platz “verschatten” oder die Zufahrt für die Feuerwehr behindern, dürft Ihr bei einem Triebumfang von maximal 15 Zentimetern entfernen.
  • In ein benachbartes Grundstück hineinragende Triebe dürft Ihr entfernen, wenn sie einen Triebumfang von maximal 15 Zentimetern aufweisen

In Hamburg sind grundsätzlich sämtliche Hecken und Bäume geschützt. Sofern das zuständige Bezirksamt keine Genehmigung erteilt hat, ist das Hecke schneiden verboten. Wenigstens dürft Ihr den jeweiligen Jahreszuwachs abschneiden.

Bußgelder bei Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz

Wie das Bundesnaturschutzgesetz im Detail ausgelegt wird, ist Ländersache. Für das unerlaubte Entfernen oder Beschädigen von Hecken gibt es, je nach Höhe des entstandenen Schadens, teils knackige Strafen. Die Höhe der Strafe variiert von Bundesland zu Bundesland und hängt zudem davon ab, wie viele Meter Hecke betroffen sind. Wer in Bayern 10 Meter Hecke unerlaubt entfernt oder beschädigt, muss je nach Art und Schwere des Verstoßes ein Bußgeld von 50 Euro bis 1.000 Euro zahlen. Noch tiefer in die Tasche greifen muss man im Saarland und in Niedersachsen für die gleiche Ordnungswidrigkeit. Im Saarland sind bis zu 2.000 Euro fällig, in Niedersachsen bis zu 2.500 Euro. In NRW ist man etwas kulanter. Hier liegt das entsprechende Bußgeld zwischen 40 Euro und 750 Euro. In Mecklenburg-Vorpommern droht sogar ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro, wenn 100 Meter Hecke entfernt wurden.

Keine Angaben zur Höhe des Bußgeldes beim Heckenschnitt während der Schonzeit machen folgende Bundesländer: Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Natürlich solltet ihr Euch auch dort an die Vorschriften halten.

Weitere Restriktionen durch die Lärmschutzverordnung

Die bisherigen Kapitel bezogen sich insbesondere auf §39 vom Bundesnaturschutzgesetz und daraus hervorgehende Vorschriften. Darüber hinaus wird durch die bundesweit geltende Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung festgelegt, zu welchen Uhrzeiten Ihr motorbetriebene Gartengeräte benutzen dürft.

Grundsätzlich gilt, dass der Einsatz von motorbetriebenen Heckenscheren Sonntags ebenso wie an Feiertagen untersagt ist. Weiterhin ist unter der Woche, während der Nachtruhe von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr, das Hecke schneiden verboten. Die Verordnung bezieht sich auf alle motorbetriebenen Heckenscheren, d.h. gilt für laute Benzingeräte ebenso wie für leisere Akku-Heckenscheren, wie bspw. die Makita DUH 551 oder die Bosch AdvancedHedgeCut 36.

Fazit

In Deutschland ist laut Bundesnaturschutzgesetz ein radikaler Rückschnitt von Hecken in der Schonzeit vom 1. März bis zum 30. September verboten. Das komplette Beseitigen von Hecken ist ebenfalls untersagt und wird – mit hohen Bußgeldern belegt. Ein Formschnitt ist das ganze Jahr über erlaubt. Achtet bei allen Schnittmaßnahmen darauf, ob in Eurer Hecke Vögel nisten oder andere Kleintiere dort leben. Berücksichtigt außerdem die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.